Wertermittlung bei Pächterwechsel

Grundsätzlich ist bei einem anstehenden Pächterwechsel zu beachten, dass die Beendigung des Pachtverhältnisses und die Veräußerung des auf der Parzelle befindlichen Eigentums zwei unterschiedliche, rechtlich unabhängige Vorgänge sind:

  • Die Verpachtung ist eine Angelegenheit zwischen dem von dem Zwischenpächter bevollmächtigten Kleingartenverein und dem neuen Pächter.
  • Die Veräußerung des auf der Parzelle befindlichen Eigentums ist Angelegenheit zwischen dem abgebenden und dem neuen Pächter.

Um für diesen Eigentumsübergang eine rechtliche Grundlage zu schaffen, empfehlen wir unseren Mitgliedern, bei einem anstehenden Pächterwechsel die Parzelle schätzen zu lassen, um damit eine rechtliche Grundlage für beide Vertragsparteien zu schaffen.
Für eine solche Wertermittlung stehen durch den Verband geschulte Wertermittler zur Verfügung.

Es müssen also vor Veräußerung der auf einer Parzelle befindlichen Gegenstände (Laube, Anpflanzungen etc.), Gespräche mit dem jeweiligen Kleingartenverein geführt werden, ob der Käufer auch als neuer Pächter in Frage kommt. Erst dann kann der Kaufvertrag über das auf der Parzelle befindliche Eigentum geschlossen werden.

Wird kein Nachpächter gefunden, so ist der Pächter verpflichtet, den Pachtzins solange weiter zu zahlen bis entweder ein neuer Pächter gefunden wird oder das Eigentum (Laube etc.) von der Parzelle auf seine Kosten entfernt wurde.